Synergieeffekte durch Kooperationen nutzen:
Im Wirtschaftsleben spricht man von Synergie oder Synergieeffekten,
wenn sich mindestens zwei Geschäftspartner zusammenschließen
oder zusammenarbeiten und dann möglichst einen größeren
Nutzen haben, als wenn sie alleine agieren würden (eine weiterführende
und sehr ausführliche Definition von Synergie findet man auf
der Seite www.wirtschaftslexikon24.net).
Was heißt das aber nun in der Praxis? Als Unternehmen kann
es durchaus sinnvoll sein, über neue Ideen nachzudenken, um
im Geschäftsleben erfolgreich zu sein. So kann beispielsweise
ein Lampenhersteller eine Kooperation mit einem Innenarchitekten
eingehen. Dieser kann aufgrund seiner Verbindung seinen Kunden ein
attraktiveres Angebot machen, die Lampenfirma erschließt sich
so neue Absatzwege. Im Idealfall profitieren alle davon: die beiden
Unternehmen und auch der Kunde, dem eine Lösung aus einer Hand
angeboten werden kann. Gerade bei größeren Aufträgen
ist eine solche Zusammenarbeit nicht nur sinnvoll, sondern teilweise
auch notwendig. Die Firma idee.design.licht GmbH wirbt auf ihrer
Internetseite (www.idee-licht-design.de) ausdrücklich damit,
dass sie mit Fachleuten aus den Bereichen Architektur oder dem Bauwesen
zusammen arbeitet. Hier spricht man dann von einer Art Diversifizierung
der Produkte. Die Lampenfirma bietet im Vergleich zu ihrem Kerngeschäft
andersartige Produkte oder Dienstleistungen an.
Eine andere Form von Synergieeffekten erhofft man sich, wenn zwei
gleichartige Firmen sich in zusammenschließen bzw. zusammenarbeiten.
So hat die Leuchtmittelfirma Osram mit Sitz in München gemeinsam
mit dem chinesischen Unternehmer Tony Yim, ebenfalls im Lampengeschäft
tätig, eine gemeinsame Gesellschaft gegründet. Ziel des
neuen Unternehmens mit dem Namen "Sunny World" ist es,
sich auf dem asiatischen Markt zu etablieren. Es hat seinen Firmensitz
in Hongkong. Osram erschließt sich dadurch einen neuen Absatzmarkt,
denn, so die Prognose, rund 90 % der dortigen Produktion ist direkt
für den chinesischen und lateinamerikanischen Markt bestimmt.
Der chinesische Partner profitiert sicherlich vom Knowhow seines
Partners. Zusammenschlüsse solcher Art unterliegen der staatlichen
Kontrolle, um Nachteile für den Verbraucher zu vermeiden (Auf
der Seite www.rechtslexikon-online.de findet man weitere Informationen
zum Kartellrecht).
|